Glyphosat im „Tunnel“

24. Oktober 2018

Bayer versucht Bedeutung der Bienen-Studie herunterzuspielen – Ohne Erfolg.

Über 95.000 haben die Petition gegen Glyphosat schon unterzeichnet. Und das zeigt Wirkung. Bayer ist in der Defensive und versucht auf Twitter die Bedeutung der neuen PNAS-Bienen-Studie herunterzuspielen (https://twitter.com/BayerPresse_DE/status/1045293771011887104 Erst kündigen sie an, eine Studie, die die PNAS-Ergebnisse angeblich widerlegen soll, per Post zu verschicken (https://twitter.com/BayerPresse_DE/status/1045688989255168000 dann fast zwei Wochen später gibt es doch einen Link zur Studie und Blogbeitrag dazu (https://twitter.com/BayerPresse_DE/status/1049919151295393792

In diesem Blogbeitrag führt Bayer dann eine so genannte “Tunnelstudie” (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4285224/ von Monsanto und anderen Pestizidherstellern als Beweis an, dass Glyphosat sicher für Bienen sei. Bei genauem Lesen wird aber klar: Der Versuchsaufbau lässt diese Schlussfolgerung nicht zu. Denn die neue Bienen-Studie hatte ja gezeigt, dass die Bienen durch Glyphosat anfälliger für Infektionen werden. Doch in der Monsanto-Tunnelstudie befinden sich die Bienenvölker geschützt vor Wetter und anderen Insekten in einem Gewächshaus (dem namensgebenden “Tunnel”) und sind vorher darauf getestet worden, dass sie gesund sind. Unter diesen künstlichen Bedingungen sind die Bienen daher ohnehin vor Infektionen weitgehend geschützt. Der Effekt von Glyphosat auf die Infektionsanfälligkeit konnte also gar nicht beobachtet werden.

Auch schweigt sich Bayer/Monsanto dazu aus, ob sie weitere Studien zu Bienen und Glyphosat haben, die sie bisher nicht veröffentlicht haben. Hier sagt Bayer, sie prüfen eine Veröffentlichung der Studien von Monsanto nach dessen Übernahme noch rechtlich. Wie lange das dauert, ist nicht klar.

Dieses Verhalten bestätigt unsere Kritik: Es darf nicht sein, dass ein Konzern selbst entscheidet, wann er welche Studien zu seinen Produkten veröffentlicht, deren Wirkung potenziell gefährlich für Mensch und Tier sind. Das ist Gutsherrenart und hat im 21. Jahrhundert nichts verloren.

Wir fordern, dass grundsätzlich alle Studien öffentlich zugänglich sind und von unabhängigen Wissenschaftler*innen geprüft (engl. peer-reviewed) werden. Die Konzerne sollen nicht mehr direkt Sicherheitsstudien durchführen oder in Auftrag geben können, sondern in einen Forschungs-Topf einzahlen, auf den nur die verantwortlichen EU-Behörden Zugriff haben und damit unabhängige Forschung finanzieren. Dafür streiten wir im Europaparlament und vor dem EuGH!

Bis das soweit ist: Zeigen wir Bayer und Co., dass wir diese Geheimnistuerei leid sind! Es fehlt nicht mehr viel.

Helft bitte kräftig mit und teilt den Link zu der Petition: http://www.change.org/bienen

Mit entschlossenen, grünen Grüßen,

Sven Giegold, Mitglied des Europäischen Parlaments
Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments
Dr. Maximilian Fries, Krebsbiologe, MSc Biomedizin

Niedersächsische Landesforsten: Holz ist unser Geschäft! Wir geben nichts her!

24. Oktober 2018

Zehn Prozent der landeseigenen Waldfläche in Niedersachsen sollen sich naturnah ohne Eingriff des Menschen entwickeln können. Dagegen haben sich die Lobbyisten der Niedersächsischen Landesforsten trickreich gewehrt, denn aus dieser Waldfläche könnte dann kein Profit mehr gezogen werden.

BUND: Walderlass ist rechtswidrig – Runderlass zur Natürlichen Waldentwicklung führt zu Moorzerstörung

In einem Offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil hat der BUND Niedersachsen die Landesregierung zu deutlichen Korrekturen am jüngsten Runderlass zur Waldentwicklung aufgefordert.
„Der Erlass der beiden Niedersächsischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt ist in Teilen rechtswidrig“, stellt Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender, fest. „Eine Umsetzung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen von landes- und europaweit geschützten Lebensräumen, vor allem von wertvollen Moorflächen.“ Auch konterkariere der Erlass Naturschutzprojekte, die mit mehreren Millionen Euro von der EU gefördert werden und deren Träger das Land Niedersachen selbst ist.
Im Erlass geht es um das „Programm zur Natürlichen Waldentwicklung in Niedersachsen“, kurz NWE10. Danach sollen auf 10 Prozent der landeseigenen Waldflächen keine Bäume mehr gefällt werden, so dass sie sich ungestört entwickeln können. Das Programm war von den Naturschutzverbänden als großer Schritt zu mehr Naturschutz im Wald begrüßt worden. Der Runderlass sieht aber vor, dass in vielen Fällen nicht etwa vorhandener Wald bewahrt wird, sondern dass auf geschützten Moor-, Heide- und Wiesenflächen künftig Wald entstehen soll.
Welche gravierenden Auswirkungen der Erlass auf wertvollste Moorlandschaften hat, wird am Beispiel des Bissendorfer und Otternhagener Moores besonders deutlich: Die beiden nordwestlich von Hannover gelegenen Moore gehören zu den wertvollsten Hochmoorlandschaften Niedersachsens und stehen seit Jahrzehnten unter Naturschutz. Mit ihren offenen, baumfreien Moorflächen aus Glocken- und Besenheide, Wollgras und Torfmoosen tragen sie das europäische Prädikat „Natura 2000-Gebiet“. Wie nahezu alle Moore in Niedersachsen wurden jedoch auch diese beiden Moore in der Vergangenheit durch Entwässerung, Torfabbau und Gehölzaufwuchs beeinträchtigt. 2011 hat das Land Niedersachsen deshalb das EU-Life+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ beantragt, um vier der wertvollsten Moore in Niedersachsen, darunter auch die Moore bei Bissendorf und Otternhagen, zu renaturieren. Mehr als 11 Mio. Euro werden derzeit in Flächenkäufe, Maßnahmen zur Wiedervernässung und zur Offenhaltung der wertvollen Moorflächen investiert. Auch engagieren sich seit mehr als 40 Jahren ehrenamtliche Naturschützer im Moorschutz: Durch aktive Pflegeeinsätze verhindern sie Gehölzaufwuchs und sorgen so dafür, dass die Lebensbedingungen für typische Moorarten erhalten und verbessert werden.
Mit dem neuen Erlass werden nun alle bisherigen Anstrengungen ad absurdum geführt: Dort, wo bislang gezielt Baumaufwuchs zurückgedrängt wurde, um wertvolle Offenlebensräume zu erhalten, soll laut Erlass Wald aufwachsen. „Betroffen sind unter anderem EU-weit geschützte Moorlebensräume, die seit Jahrzehnten mit erheblichem Einsatz von Steuer- und Fördermitteln und durch engagiertes Ehrenamt wieder vernässt und offen gehalten wurden“, so Ebeler. „Eine Waldentwicklung auf diesen Flächen ist nicht nur naturschutzfachlich widersinnig, sondern verstößt auch gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht und widerspricht Klimaschutzzielen, denn durch die Waldentwicklung werden die Moorflächen künftig mehr klimaschädliches CO2 produzieren.“

Besonders paradox: Eine Bewaldung der Flächen steht im krassen Widerspruch zu den Projektzielen des Life+-Projektes.

Das Land Niedersachsen nimmt so in Kauf, dass die Europäische Union hohe Geldsummen vom Land zurückfordert, da Förderbestimmungen für europäische Naturschutzprojekte missachtet werden.
Bissendorfer und Ottenhagener Moor sind keine Einzelfälle. Zu massiven Konflikten mit dem Naturschutz führt der Erlass auch im Naturschutzgebiet „Krähenmoor“ im Landkreis Nienburg. Hier sind große Flächen als NWE10-Flächen ausgewiesen, während die Verordnung den Schutz und die Entwicklung offener Hochmoorflächen rechtsverbindlich festschreibt. Auch hier wurden über Jahrzehnte ehrenamtlich Moorpflegemaßnahmen durchgeführt und erhebliche Fördermittel für Moorentwicklung und Klimaschutz investiert. Niedersachsenweit sind zehn Moorgebiete sowie wertvolle Grünland- und Heideflächen betroffen, auf denen sich nach dem Willen der Ministerien nun Wald entwickeln soll.
Der BUND fordert Landesregierung und Landtag dringend auf, die Flächenkulisse des Erlasses zu korrigieren: Wertvolle Moorflächen und andere geschützte Lebensräume, auf denen eine Waldentwicklung den Naturschutzzielen widerspricht, müssen durch geeignete Alternativflächen ersetzt werden. Geschieht das nicht, zieht der BUND rechtliche Schritte in Erwägung.

Hintergrund:

Bereits 2015 hatte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen ersten Entwurf zur Auswahl der sogenannten „NWE10-Flächen“ vorgelegt. Von den Landesforsten waren auch waldfreie Lebensräume wie Moore, Heiden und Wiesen eingebracht worden, auf denen der Naturschutz eine Entwicklung zum Wald explizit verhindern will. In der ursprünglichen Flächenkulisse machten allein die waldfreien Bereiche, die nach europäischem oder deutschem Naturschutzrecht gesetzlich geschützt sind und auf denen eine natürliche Waldentwicklung völlig konträr zu den Naturschutzzielen steht, etwa 800 Hektar aus. BUND, Nabu und Greenpeace hatten daraufhin umfangreiche Vorschläge zur Streichung ungeeigneter und Auswahl weiterer Flächen vorgelegt.
Im September 2017 wurden von der Landesregierung weitere NWE10-Flächen benannt (sog. Lückenschluss), die zusammen mit der Flächenkulisse von 2015 (sog. „Eröffnungsbilanz“) zehn Prozent des Landeswaldes umfassen. Zu den ungeeigneten Flächen der Eröffnungsbilanz wurde festgelegt, dass diese einer weiteren Prüfung unterzogen werden müssen: Wo rechtliche und fachliche Gründe gegen eine Waldentwicklung vorliegen, sollten die Flächen gegen geeignete Waldflächen ausgetauscht werden.
Im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 11.07.2018 erschien schließlich ein Gemeinsamer Runderlass von ML und MU zur Umsetzung von NWE10. Hier wird verfügt, dass die Flächenkulisse von 2015 nicht mehr zu überprüfen, sondern unverändert umzusetzen ist (Pkt. 3). Eine Evaluation soll nur bei Flächen stattfinden, die in 2017 zusätzlich aufgenommen wurden („Lückenschluss“). Diese machen aber nur 15 Prozent der NWE-Kulisse aus und enthalten, soweit bekannt, keine geschützten Offenlandflächen.

Den Runderlass finden Sie unter: http://www.niedersachsen.de/download/133187/Nds._MBl._Nr._26_2018_vom_11.07.2018_S._663-674.pdf

 

Kiebitze müssen umziehen – Fledermäuse müssen ausziehen

24. Oktober 2018

Bundesverwaltungsgericht lässt Zerstörung geschützter Biotope zu

Als Kompensationsmaßnahme für die geplante Autobahn A 20 werden derzeit in Friedrichsfeld rund 50 Hektar teilweise geschützter Wald und Gebüsch gerodet, um eine Offenlandschaft zu schaffen. Damit werden intakte und wertvolle Lebensräume für Fledermäuse, andere Tiere und tausende Orchideen komplett vernichtet. Der BUND Niedersachsen hatte versucht, diese Naturstörung abzuwenden. Doch das Bundesverwaltungsgericht hält Rodung und Umsiedlungsmaßnahmen für rechtmäßig und ausreichend.

Vorgabe der Kompensationsmaßnahme war, dass die Orchideen umgesiedelt und Fledermäuse geschützt werden sollten. Dies erfolgte aus Sicht der BUND nicht. „Nur ein Teil der Orchideen wurde umgesetzt und auch noch unsachgemäß. Dadurch ist das Überleben der Orchideenpopulation gefährdet“, sagt Susanne Grube vom BUND Ammerland. „Potenzielle Fledermausquartiere wurden zudem nicht sachgemäß verschlossen, bevor die Bäume gefällt wurden.“ Daher hatte der BUND Niedersachsen Rechtsmittel gegen die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses eingelegt. Anfang Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag des Umweltverbandes abgewiesen.

Die Richter sind der Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss bezüglich der Orchideen keine vollständige Umsetzung verlangt oder die unzureichende Umsetzung nicht als rechtswidrig angesehen werden kann. Im Hinblick auf die Fledermäuse hält das Gericht das angeordnete Schutzregime für ausreichend. Der BUND teilt diese Auffassung nicht. „Die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses ist völlig unzureichend“, so Dr. Marita Wudtke von BUND Niedersachsen. „Wir können nicht verstehen, warum das Bundesverwaltungsgericht diesem grünes Licht erteilt hat, obwohl dadurch streng geschützte Arten gefährdet werden.“ Auch kritisiert der BUND scharf, dass für die Kompensationsmaßnahmen intakte und wertvolle Biotope in Anspruch genommen werden. „Hier soll durch Naturzerstörung Natur geschützt werden, das ist vollkommen paradox“, empört sich die Umweltexpertin.

Hintergrund:

Die geplante A 20 wird im Landkreis Ammerland zahlreiche Brutplätze geschützter und im Bestand gefährdeter Wiesenvögel wie dem Kiebitz vernichten. Die verloren gehenden Brutplätze sollen in ca. 15 km Entfernung auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld im Landkreis Friesland wieder hergestellt werden. Dafür werden rund 50 Hektar Wald und Gebüsche gerodet. 16 Hektar davon sind gesetzlich geschützter Sumpfwald, der derzeit verschiedenen Fledermausarten und über 10.000 Orchideen als Lebensraum dient.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG BUND Landesverband Niedersachsen e. V. Goebenstr. 3a 30161 Hannover http://www.bund-niedersachsen.de

 

 

Merkel dieselt sich ein

22. Oktober 2018

Deutsche Umwelthilfe übt massive Kritik an Merkel-Vorstoß zu Fahrverboten: Anhebung der Grenzwert verstößt gegen EU-Recht

Nach einer Pressmitteilung der Neuen Osnabrücker Zeitung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) massive Kritik an dem Vorstoß der Bundeskanzlerin Angela Merkel-Vorstoß zu Fahrverboten:

DUH-Chef Resch: Anhebung der Grenzwert verstößt gegen EU-Recht. Das ist durchschaubare Wahlkampfargumentation, die vor keinem Gericht Bestand haben kann.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Vorstoß von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Diesel-Fahrverbote per Gesetz zu erschweren, massiv kritisiert. „Das ist durchschaubare Wahlkampfargumentation, die vor keinem Gericht Bestand haben kann“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Grenzwerte seien Europarecht, und das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt, dass nationale Regelungen, die gegen EU-Recht verstießen, „nicht angewendet werden dürfen“, sagte Resch.

Merkel will Fahrverbote bei geringen Grenzwertüberschreitungen als „unverhältnismäßig“ erklären lassen.

Das sei „ein neuer, billiger Versuch, mit einem komplett sinnlosen Vorschlag auf den Wahlkampf in Hessen einzuwirken“, warf Resch der Regierungschefin vor. Selbst wenn der Bundestag die Gesetze ändern würde, werde dies „keinerlei Rechtswirkung entfalten, sondern soll die Dieselfahrer vor der Wahl am Sonntag beruhigen“, erklärte der DUH-Chef. Angela Merkel „betreibt nur noch Pseudo-Politik und ist von der Automobilindustrie ferngesteuert“. Resch erklärte weiter, die Kanzlerin verfüge „über null Sachkenntnis“. Merkel hatte am Sonntag gesagt, in Frankfurt am Main oder Berlin würde der EU-Grenzwert von maximal 50 Mikrogramm Stickoxid nur geringfügig überschritten, daher sollten dort keine Verbote verhängt werden. Sie habe sich dabei nur auf eine Liste des Umweltbundesamtes bezogen, sagte Resch. In anderen staatlichen Messungen, etwa des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt und des Landes Berlin, lägen beide Städte weit oberhalb der 50 Mikrogramm-Schwelle. „Merkels Vorstoß wird daher wie ein Soufflee in sich zusammenfallen wie die Ankündigung vom 1. Oktober, wonach die Autoindustrie die Hardwarenachrüstungen finanzieren soll“, sagte Resch. Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen Dutzende von Städten geklagt, in denen zu viel Stickoxid aus Dieselfahrzeugen in die Luft geblasen wird, und bereits Fahrverbote in mehreren Kommunen erwirkt. „Jetzt kommt die Kanzlerin und sagt, wir lösen die Probleme, indem wir die Grenzwerte einfach hochsetzen“, empört sich Resch. Sollte der Bundestag die Gesetze entsprechend ändern, „wird dies von keinem Gericht akzeptiert werden. Es würde als Bruch des Europarechtes betrachtet und nicht anerkannt. Da sind wir sehr zuversichtlich“, so Resch.

Alarmierender Rückgang der Feuchtgebiete weltweit*

2. Oktober 2018

Folgt man dem Bericht der Ramsar-Konvention, gehen weltweit die Feuchtgebiete zurück.  Die Ramsar-Konvention ist eines der ältesten internationalen Naturschutzabkommen. Es wurde 1971 beschlossen und trägt den Namen der Stadt im Iran, wo die Konvention ausgehandelt wurde: Ramsar. Mehr als 170 Länder haben sie ratifiziert und sich verpflichtet, Feuchtgebiete zu schützen, auch Deutschland.

Die nächste Tagung ist vom 21. bis 29. Oktober in Dubai.

Schuld seien etwa der Klimawandel, Umweltverschmutzung und Städtebau in Küstenregionen und Flussmündungen. «Mehr als 25 Prozent der Pflanzen und Tiere in Feuchtgebieten sind in Gefahr, auszusterben», schreiben die Naturschützer.

© Foto: Mats Rosenberg/Ramsar Convention Ein Teil des Naturschutzgebietes Oset-Rynningeviken in Schweden

«Wir müssen diesen Trend dringend gemeinsam umkehren, und damit die Zukunft der Feuchtgebiete und auch unser eigenes Überleben sichern», sagte Martha Rojas Urrego, Generalsekretärin der Konvention.

Die Autoren schätzen den Umfang der Feuchtgebiete weltweit auf 12,1 Millionen Quadratkilometer, eine Fläche fast 34 mal so groß wie Deutschland. Ein Drittel davon befindet sich in Asien, in Europa 12,5 Prozent. Dazu gehören Seen, Sumpfland, Küstenregionen, Lagunen, Mangroven und Korallenriffe.
Direkt oder indirekt lieferten sie praktisch das gesamte Trinkwasser für die Menschheit. 40 Prozent aller Arten lebten oder brüteten dort, und mehr als eine Milliarde Menschen lebe von den Feuchtgebieten. Sie versorgten die Menschen mit Essen und genetischen Ressourcen für Medikamente. Sie verhinderten Überschwemmungen, schützten Küsten, und regulierten das Klima.

Bedroht würden die Gebiete neben der Bebauung auch durch wachsenden Abfluss von Düngemitteln. Der Einsatz sei nach UN-Schätzungen in den vergangenen zehn Jahren zum 25 Prozent gestiegen. Dadurch wachsen in den Feuchtgebieten artfremde Pflanzen so rasant, dass sie anderen Pflanzen und Tieren Sauerstoff nehmen, wie die Autoren schreiben. In anderen Fällen veränderten immer mehr Staudämme den ursprünglichen Wasserhaushalt an Flüssen. 80 Prozent der Abwässer fließen nach dem Bericht zudem ungenügend gefiltert in Feuchtgebiete.

Quelle: dpa