12. August 2015
War das schön im letzten Jahr. Und auch das Jahr davor. Fahrradtouren und auch Spaziergänge durch die Feldmark. Weit konnte man zwar nicht sehen, aber die Farbenpracht der Blühstreifen mit dem dazugehörigen Duft waren ein guter Ausgleich. Und die verschiedenen Insekten auf den einzelnen Blüten summten um die Wette. Irgendwann endete das Maisfeld und gab die Sicht wieder frei in die herrliche Landschaft.
Damit ist jetzt erst einmal Schluss.
Mais bis zum Wegrand. Keine blühenden Blumen. Kein Duft und auch keine summenden Insekten. In der schwül-stickigen Luft zwischen den Maisfeldern fühlen sich die Bremsen wohl und harren ihrer Opfer.
Mit den Blühstreifen leisteten die Landwirte einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Artenvielfalt. Zusammen mit der Jägerschaft und dem örtlichen Landhandel wurden die Blühstreifen angelegt. Nach zögerlichem Beginn waren es im Jahr 2014 schon achtzig Landwirte, die sich im Landkreis Osterholz der Blühstreifen-Aktion angeschlossen hatten. In anderen Landkreisen Nordniedersachsens war die Entwicklung ähnlich.
Was gut läuft braucht Regeln!
Das dachten sich die Bürokraten am sogenannten „grünen Tisch“ des CSU-geführten Landwirtschaftsministeriums in Berlin. Andere Bundesländer bekamen diese Regeln auch zu spüren.
Seit es die Regeln gibt, sind die Landwirte nicht mehr bereit, Blühstreifen anzulegen.
„Das ist arbeitswirtschaftlich absoluter Blödsinn“, kritisiert ein Landwirt die neue Regel. Sie besagt, dass die Aussaat für den Blühstreifen bis zum 1. April erledigt sein muss. „Bis dahin habe ich mein Feld noch garnicht bestellt.“ Für die Vorbereitungen zur Maisansaat, die ab Mitte April beginnt, müsste er dauernd über den Blühstreifen fahren. „Das ist Schwachsinn.“
Es gibt zwar Ausnahmeregelungen, das bedeutet jedoch zusätzliche Schreibtischarbeit.
Es ist jedoch nicht nur die Festlegung des Aussaattermins, sondern auch die quadratmetergenaue Angabe der Größe der Blühstreifen. Stimmen die Zahlen nicht, drohen finanzielle Sanktionen.
Jäger und Imker sehen in dem frühen Aussaattermin nur Nachteile. Bis Ende April drohen Nachtfröste, die die jungen Pflänzchen schädigen. Später angelegte Blühstreifen hätten den Vorteil, dass Niederwild wie Hase, Fasan oder Rebhuhn auch nach dem Abernten der Felder noch Deckung finden. Bienen könnten durch die spätere Blüte genügend Reserven für den Winter aufbauen.
„Landwirtschaft schadet dem Naturschutz“
So der Titel eines Beitrags im Osterholzer Kreisblatt vom 12. August.
Darin melden sich die CDU-Sirene Astrid Vockert und der CDU-Landtagsabgeordnete Axel Miesner, dessen Name allein schon Programm ist, zu Wort. Ihr Anliegen: Attacke gegen den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer.
„Meyer stellt wieder einmal sein gestörtes Verhältnis zur Landwirtschaft unter Beweis“, so die beiden Brandstifter.
Selbstverständlich wird nicht erwähnt, dass diese Verordnung aus Berlin aus dem CSU-geführten Landwirtschaftsministerium kommt.